Ohrenkorrekturen

 

Ohrenkorrektur

Abstehende Ohren, umgangssprachlich auch als “Segelohren” bezeichnet, liegen dann vor, wenn eine oder beide Ohrmuscheln mehr als 30° vom Kopf abstehen, oder der Abstand zwischen Rand der Ohrmuschel und Kopf mehr als 20mm beträgt. Dieser Fehlbildung liegen genetische Veranlagungen und eine familiäre Häufung zugrunde. Obgleich abstehende Ohren keine Auswirkungen auf das Hörvermögen haben, können sie bei Kindern und Erwachsenen zu verschiedenen psychischen Störungen führen. Die von jedem sichtbar wahrgenomme Abweichung löst bei manchen Betroffenen manchmal Minderwertigkeitskomplexe oder Angst aus.

Ohren anlegen

Bei den meisten Betroffenen liegt nur eine zu geringe Faltung der Knorpelkante (Anthelix) im oberen Drittel der Ohrmuschel vor. Dadurch steht der obere Anteil der Ohrmuschel etwas weiter ab. Ziel der Operation ist die Erzeugung einer normalen Biegung der Knorpelkante. Um ein nachhaltiges Ergebnis der Ohrenanlegung zu bekommen, sollten die Rückbiegungskräfte der Knorpelkante geschwächt werden. Dies ist mit einer sparsamen Freilegung des Knorpels und Fixierung durch einen speziell geführten Faden möglich. Die Hauteröffnung erfolgt in der inneren Ohrmuschel-Umschlagfalte. Der Eingriff kann in Lokalanästhesie im Dämmerschlaf durchgeführt werden. Nach der Korrektur sollte zur Sicherheit für 3 Wochen ein Stirnband oder eine geeignet Mütze getragen werden um unbeabsichtigte Scherkräfte z.B. beim Schlafen oder An-/Auskleiden zu vermeiden.

 Ohrläppchenkorrektur

Gelegentlich führt das jahrelange Tragen von großen Ohranhängern zur ungewünschten Vergrößerung der gestochenen Ohrlöcher oder gar zum Ausreissen. Die Korrektur ist am ehesten durch eine sparsame Ausschneidung und Vernähung der Ohrlöcher bzw. Ausrisskanten in Lokalanästhesie möglich.

 

  



 

 

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